top of page
Entlastungsbetrag
Fensterputzer über die Pflegekasse
Fensterputzer über den Entlastungsbetrag §45 SGB
Ab der Pflegestufe 1 bis 5 haben Sie Anrecht auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € pro Monat nach §45 SGB.
Diesen Betrag können Sie nutzen für die Fensterreinigung und Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wir sind vom Land Niedersachsen zugelassen und zertifiziert.
Wir beraten Sie gerne.

Kostenlose Beratung
Erfahren Sie alles über Ihre Möglichkeiten, Vorrausetzungen und Abrechnung mit der Pflegekasse.
bottom of page