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Entlastungsbetrag

Fensterputzer über die Pflegekasse

Fensterputzer über den Entlastungsbetrag §45 SGB

Ab der Pflegestufe 1 bis 5 haben Sie Anrecht auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € pro Monat nach §45 SGB.  

 

Diesen Betrag können Sie nutzen für die Fensterreinigung und Haushaltsnahe Dienstleistungen.

 

Wir sind vom Land Niedersachsen zugelassen und zertifiziert.

 

Wir beraten Sie gerne.

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