§45 SGB Entlastungsbetrag
Wir sind vom Land Niedersachsen zugelassen und zertifiziert, um im Rahmen des §45 SGB Entlastungsbetrags Unterstützung im Alltag anzubieten.
Unsere Anerkennung ermöglicht es, den Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich (bis Pflegegrad 5) zu nutzen, insgesamt
1.500,00 € pro Jahr. Sie können diesen Betrag für Dienstleistungen wie die Reinigung von Fenstern und anderen Glasflächen verwenden, ohne einen separaten Antrag bei Ihrer Pflegekasse
stellen zu müssen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Fensterreinigung entweder selbst bei Ihrer Pflegekasse abzurechnen oder wir übernehmen dies für Sie und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne.
Sven Wulf und Marina Szwillus